Rechtsgebiete

Asylrecht

Womit Sie zu mir kommen können

Eine Beratung hilft oft schon so früh wie möglich nach Erhalt des Bescheids, idealerweise vor Ablauf der Klagefrist. Ich nehme Akteneinsicht beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), prüfe den Bescheid und erhebe, wenn es Erfolgsaussichten gibt, Klage.

Meine Tätigkeitsbereiche im Asylrecht:

  • Klagen gegen Asylbescheide
  • Anhörung beim BAMF
  • Leistungen im Asylverfahren

Wobei kann ich Ihnen helfen?

Sie können zu mir kommen, wenn

Sie noch im Asylverfahren sind …

  • … und sich auf Ihre Anhörung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vorbereiten möchten
  • … und sich in der Anhörung anwaltlich begleiten lassen möchten

das BAMF …

  • … Ihren Asylantrag ablehnt
  • … Ihnen nur subsidiären Schutz oder ein Abschiebungsverbot zuerkennt, nicht aber die Flüchtlingseigenschaft
  • … Ihren Schutzstatus widerrufen oder zurücknehmen will

die Klagefrist bereits abgelaufen ist …

  • … und Sie prüfen lassen möchten, welche aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten es noch gibt

das Sozialamt …

  • … eine medizinische Behandlung während des Asylverfahrens ablehnt
  • … Ihre Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) kürzt oder einschränkt

Mehr dazu unter Sozialrecht.

Was das kostet

Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich prüfe in jedem Fall, ob Prozesskostenhilfe infrage kommt. Ist eine Klage oder ein Rechtsbehelf erfolgreich, trägt in der Regel die Behörde die Kosten.