Rechtsgebiete

Migrationsrecht

Womit Sie zu mir kommen können

Häufig verändert sich im Leben etwas, das den Aufenthaltstitel betrifft: der Job geht verloren, eine Beziehung endet, das Studium ist abgeschlossen. In solchen Situationen berate ich Sie zu Ihrem Aufenthaltstitel, zur Niederlassungserlaubnis und zur Einbürgerung. Wurde ein Antrag abgelehnt, prüfe ich, ob eine Klage sinnvoll ist, und vertrete Sie dabei.

Meine Tätigkeitsbereiche im Migrationsrecht:

  • Aufenthaltstitel
  • Niederlassungserlaubnis
  • Einbürgerung

Wobei kann ich Ihnen helfen?

Sie können zu mir kommen, wenn

sich Ihre Lebenssituation ändert …

  • … weil Sie Ihr Studium abschließen und einen anderen Aufenthaltstitel brauchen
  • … weil Sie Ihre Arbeit verlieren oder eine neue Stelle antreten
  • … weil Sie sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner trennen, von der oder dem Ihr Aufenthaltsrecht abhängt

Sie Ihren Aufenthalt langfristig planen …

  • … und wissen möchten, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren Plänen passt, etwa zur Erwerbstätigkeit oder aus familiären Gründen
  • … und prüfen möchten, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt-EU erhalten können
  • … und eine Einbürgerung anstreben
  • … und Ihre Familie nach Deutschland nachholen möchten
  • … und wissen möchten, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel Sozialleistungen beziehen können

die Ausländerbehörde …

  • … Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel ablehnt
  • … über Ihren Antrag nicht in angemessener Zeit entscheidet
  • … Sie vor einer Entscheidung anhört und Sie dazu Stellung nehmen möchten
  • … Ihren Aufenthaltstitel nicht verlängert oder nachträglich verkürzt
  • … feststellt, dass Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger kein Recht auf Freizügigkeit (mehr) haben

die Einbürgerungsbehörde …

  • … Ihren Einbürgerungsantrag ablehnt
  • … über Ihren Antrag nicht in angemessener Zeit entscheidet

Was das kostet

Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich prüfe in jedem Fall, ob Prozesskostenhilfe infrage kommt. Ist eine Klage oder ein Rechtsbehelf erfolgreich, trägt in der Regel die Behörde die Kosten.