- Aufenthaltstitel
- Niederlassungserlaubnis
- Einbürgerung
Wobei kann ich Ihnen helfen?
Sie können zu mir kommen, wenn
sich Ihre Lebenssituation ändert …
- … weil Sie Ihr Studium abschließen und einen anderen Aufenthaltstitel brauchen
- … weil Sie Ihre Arbeit verlieren oder eine neue Stelle antreten
- … weil Sie sich von Ihrer Ehepartnerin oder Ihrem Ehepartner trennen, von der oder dem Ihr Aufenthaltsrecht abhängt
Sie Ihren Aufenthalt langfristig planen …
- … und wissen möchten, welcher Aufenthaltstitel zu Ihren Plänen passt, etwa zur Erwerbstätigkeit oder aus familiären Gründen
- … und prüfen möchten, ob Sie eine Niederlassungserlaubnis oder einen Daueraufenthalt-EU erhalten können
- … und eine Einbürgerung anstreben
- … und Ihre Familie nach Deutschland nachholen möchten
- … und wissen möchten, ob Sie mit Ihrem Aufenthaltstitel Sozialleistungen beziehen können
die Ausländerbehörde …
- … Ihren Antrag auf einen Aufenthaltstitel ablehnt
- … über Ihren Antrag nicht in angemessener Zeit entscheidet
- … Sie vor einer Entscheidung anhört und Sie dazu Stellung nehmen möchten
- … Ihren Aufenthaltstitel nicht verlängert oder nachträglich verkürzt
- … feststellt, dass Sie als Unionsbürgerin oder Unionsbürger kein Recht auf Freizügigkeit (mehr) haben
die Einbürgerungsbehörde …
- … Ihren Einbürgerungsantrag ablehnt
- … über Ihren Antrag nicht in angemessener Zeit entscheidet
Was das kostet
Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich prüfe in jedem Fall, ob Prozesskostenhilfe infrage kommt. Ist eine Klage oder ein Rechtsbehelf erfolgreich, trägt in der Regel die Behörde die Kosten.