- Grundsicherung
- Arbeitslosengeld
- Krankenversicherung
Wobei kann ich Ihnen helfen?
Sie können zu mir kommen, wenn
das Jobcenter …
- … über Ihren Antrag nicht schnell genug entscheidet und Sie sich in einer Notlage befinden
- … Ihren Antrag auf Grundsicherungsgeld (früher „Bürgergeld“) ganz oder teilweise ablehnt
- … Ihre Leistungen kürzt oder sanktioniert (z. B. wegen eines verpassten Termins oder einer angeblichen Pflichtverletzung)
- … Ihr Einkommen oder Vermögen falsch anrechnet
- … die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung nicht in voller Höhe übernimmt
- … eine Rückzahlung angeblich überzahlter Leistungen von Ihnen fordert
- … Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder ablehnt
- … Sie oder Ihre Familie fälschlich als „Bedarfsgemeinschaft“ mit einer anderen Person einstuft
- … Ihren Widerspruch ablehnt oder gar nicht bearbeitet
- … Ihnen mit einem Leistungsentzug droht, weil Sie eine Arbeit oder Maßnahme abgelehnt haben
die Agentur für Arbeit …
- … Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld I ablehnt
- … eine Sperrzeit verhängt (z. B. wegen Eigenkündigung oder Ablehnung einer Arbeit)
- … die Anspruchsdauer oder Höhe Ihres Arbeitslosengeldes falsch berechnet
- … eine Abfindung oder Nebeneinkommen zu Unrecht anrechnet
- … Ihren Anspruch ruhen lässt (z. B. wegen einer Urlaubsabgeltung)
das Versorgungsamt …
- … Ihren Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ansetzt oder den Antrag ablehnt
- … ein beantragtes Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „H“) nicht anerkennt
Ihre gesetzliche Krankenkasse …
- … eine notwendige Behandlung, ein Hilfsmittel oder eine Reha-Maßnahme ablehnt
- … die Zahlung von Krankengeld einstellt oder verweigert
- … Ihre Art der Versicherung zu Unrecht ändert (z. B. Familienversicherung oder freiwillige Versicherung)
- … Ihren Beitrag falsch berechnet
das Sozialamt …
- … über Ihren Antrag nicht schnell genug entscheidet und Sie sich in einer Notlage befinden
- … Ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ablehnt
- … Ihre Leistungen kürzt oder falsch berechnet
- … Leistungen nach dem AsylbLG nicht leistet
Was das kostet
Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich prüfe in jedem Fall, ob Prozesskostenhilfe infrage kommt. Ist eine Klage oder ein Rechtsbehelf erfolgreich, trägt in der Regel die Behörde die Kosten.