Rechtsgebiete

Sozialrecht

Womit Sie zu mir kommen können

Häufig geht es um einen Eilantrag, weil Jobcenter oder Sozialamt über einen gestellten Antrag noch nicht entschieden haben, Sie aber dringend auf die Leistung angewiesen sind. Genauso häufig geht es um Widerspruch gegen eine Kürzung, eine Sanktion oder eine falsch berechnete Einkommensanrechnung.

Meine Tätigkeitsbereiche im Sozialrecht:

  • Grundsicherung
  • Arbeitslosengeld
  • Krankenversicherung

Wobei kann ich Ihnen helfen?

Sie können zu mir kommen, wenn

das Jobcenter …

  • … über Ihren Antrag nicht schnell genug entscheidet und Sie sich in einer Notlage befinden
  • … Ihren Antrag auf Grundsicherungsgeld (früher „Bürgergeld“) ganz oder teilweise ablehnt
  • … Ihre Leistungen kürzt oder sanktioniert (z. B. wegen eines verpassten Termins oder einer angeblichen Pflichtverletzung)
  • … Ihr Einkommen oder Vermögen falsch anrechnet
  • … die Kosten für Ihre Unterkunft und Heizung nicht in voller Höhe übernimmt
  • … eine Rückzahlung angeblich überzahlter Leistungen von Ihnen fordert
  • … Leistungen für Bildung und Teilhabe für Ihre Kinder ablehnt
  • … Sie oder Ihre Familie fälschlich als „Bedarfsgemeinschaft“ mit einer anderen Person einstuft
  • … Ihren Widerspruch ablehnt oder gar nicht bearbeitet
  • … Ihnen mit einem Leistungsentzug droht, weil Sie eine Arbeit oder Maßnahme abgelehnt haben

die Agentur für Arbeit …

  • … Ihren Antrag auf Arbeitslosengeld I ablehnt
  • … eine Sperrzeit verhängt (z. B. wegen Eigenkündigung oder Ablehnung einer Arbeit)
  • … die Anspruchsdauer oder Höhe Ihres Arbeitslosengeldes falsch berechnet
  • … eine Abfindung oder Nebeneinkommen zu Unrecht anrechnet
  • … Ihren Anspruch ruhen lässt (z. B. wegen einer Urlaubsabgeltung)

das Versorgungsamt …

  • … Ihren Grad der Behinderung (GdB) zu niedrig ansetzt oder den Antrag ablehnt
  • … ein beantragtes Merkzeichen (z. B. „G“, „aG“, „H“) nicht anerkennt

Ihre gesetzliche Krankenkasse …

  • … eine notwendige Behandlung, ein Hilfsmittel oder eine Reha-Maßnahme ablehnt
  • … die Zahlung von Krankengeld einstellt oder verweigert
  • … Ihre Art der Versicherung zu Unrecht ändert (z. B. Familienversicherung oder freiwillige Versicherung)
  • … Ihren Beitrag falsch berechnet

das Sozialamt …

  • … über Ihren Antrag nicht schnell genug entscheidet und Sie sich in einer Notlage befinden
  • … Ihren Antrag auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung ablehnt
  • … Ihre Leistungen kürzt oder falsch berechnet
  • … Leistungen nach dem AsylbLG nicht leistet

Was das kostet

Ich rechne nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Ich prüfe in jedem Fall, ob Prozesskostenhilfe infrage kommt. Ist eine Klage oder ein Rechtsbehelf erfolgreich, trägt in der Regel die Behörde die Kosten.